Teilsperrung der Ostpromenade: Einsturzgefahr eines Gebäudes nach Brandereignis

Teilsperrung der Ostpromenade: Einsturzgefahr eines Gebäudes nach Brandereignis
Das Gebäude an der Erzbischof-Philipp-Straße in Heinsberg, bei dem ein Brandereignis stattfand und nun einsturzgefährdet ist, führt zur teilweisen Sperrung der Ostpromenade. Foto: hnsbrg.de

Die Ostpromenade in Heinsberg muss aufgrund des Brandereignisses in einem Gebäude an der Erzbischof-Philipp-Straße, bei dem ein Einsturz nicht ausgeschlossen werden kann, teilweise gesperrt werden. Diese Sperrung erstreckt sich von der Einmündung der Schafhausener Straße bis zur Einmündung der Erzbischof-Philipp-Straße in Fahrtrichtung Erzbischof-Philipp-Straße und dauert bis auf Weiteres an.

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