Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Bürger im Kreis Heinsberg jetzt ihre Fahrzeuge bequem von zu Hause aus anmelden, abmelden und ummelden. Die lästige Wartezeit in der Zulassungsstelle entfällt, und der Vorgang ist deutlich kostengünstiger. „Keine Wartezeit, kein Behördengang, sofort losfahren“, betont die Pressestelle des Kreises Heinsberg.
Über das i-Kfz-Portal, erreichbar über das Serviceportal des Kreises Heinsberg, können verschiedene Vorgänge online durchgeführt werden: erstmalige Anmeldung, Abmeldung, Wiederzulassung auf denselben Halter, Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel und Tageszulassung. Dank der sofortigen Inbetriebsetzung können Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen direkt am Straßenverkehr teilnehmen. „Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort“, so die Pressestelle weiter.
Der Online-Zulassungsvorgang funktioniert in sieben Schritten. Die Nutzer werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt und können sich mit dem neuen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel über die AusweisApp 2 (BundID) auf dem Smartphone oder mit einem Elster-Zertifikat ausweisen. Zur Bezahlung der Gebühren ist momentan noch eine SEPA-Lastschrift-Ermächtigung notwendig, aber weitere Zahlungsmöglichkeiten sind in Vorbereitung.
Während des Onlineprozesses können auch Wunschkennzeichen ausgewählt werden. Die erforderlichen Sicherheitscodes von Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und/oder den Kennzeichen-Plaketten müssen angegeben werden. Diese werden während des Prozesses automatisch angefordert. Die alten Fahrzeugdokumente werden durch das Freilegen der Sicherheitscodes ungültig, und die neuen Dokumente sowie gegebenenfalls die Zulassungsplaketten werden per Post zugeschickt.
Um sofort losfahren zu können, muss der vorläufige Zulassungsnachweis heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dieser berechtigt für bis zu zehn Tage zur Teilnahme am Straßenverkehr, bis die neuen Fahrzeugdokumente eintreffen. Ein gültiges Kennzeichen ist für das Losfahren unerlässlich und kann vor dem Onlinevorgang auf der Internetseite des Kreises Heinsberg reserviert und bei einem Dienstleister geprägt werden.
Es gibt jedoch einige Einschränkungen zu beachten: Abmeldungen und Umschreibungen ohne Halterwechsel sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit Halterwechsel und Tageszulassungen sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2018 zugelassen wurde.