Die zentrale Anlaufstelle aller Zulassungsangelegenheiten für Bürger aus dem Kreis Heinsberg ist die Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt Heinsberg. Diese finden Sie auf der Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg im Kreisverwaltungsgebäude.
Die aktuellen Öffnungszeiten können Sie hier einsehen. Wir empfehlen vorher einen Termin zu vereinbaren, um eine lange Wartezeit zu vermeiden. Zur Online-Terminvereinbarung gelangen Sie hier.
Dort werden Sie dann auch direkt gefragt, welche Dienstleistung Sie in Anspruch nehmen möchten. Die gängigsten Vorgänge sind:
Umschreiben von Fahrzeugen
Sie haben ein gebrauchtes Kraftfahrzeug gekauft und möchten es nun auf sich zulassen. Der Halter des Fahrzeugs wird also umgeschrieben. Dies beinhaltet die Abmeldung des Fahrzeugs im Namen des Vorbesitzers und die neue Anmeldung auf Ihren Namen.
Außerbetriebsetzung
Sie planen den Verkauf eines Fahrzeugs und/oder werden es nicht mehr selber fahren. Um die Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge zu sparen, können Sie das Fahrzeug nun abmelden. Dieser Vorgang nennt sich Außerbetriebsetzung. Bitte beachten Sie, dass Sie das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.
Wiederzulassung von Fahrzeugen
Das Gegenteil der Außerbetriebsetzung ist die Wiederzulassung. Sie melden also ein Fahrzeug wieder an, das Sie vorher abgemeldet haben. Der Halter des Fahrzeugs ändert sich in diesem Fall nicht. Falls ein anderer Halter eingetragen werden soll, handelt es sich um eine Umschreibung wie oben beschrieben.
Erstzulassung von Fahrzeugen
Falls Sie ein Fahrzeug zulassen möchten, das bisher noch weltweit keine Zulassung hatte, können Sie diese Option auswählen. Dies übernimmt in der Regel das Autohaus, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben. Es ist aber auch möglich, dies selbst zu tun.
Sobald Sie Ihre Dienstleistungen ausgewählt haben, können Sie einen Termin vereinbaren. Geben Sie dazu bitte die Kontaktdaten desjenigen, an, der auch zur Zulassungsstelle fahren wird. Auch wenn ein Fahrzeug auf jemand anderes zugelassen wird. Der Name wird nämlich in der Regel am Eingang kontrolliert.
Da Sie nun einen Termin haben, wäre es noch wichtig, welche Dokumente Sie zu diesem Termin mitnehmen müssen. Das hängt von der Art des Vorgangs ab. Wir haben die beiden gängigsten Vorgänge beschrieben:
Zulassung von Fahrzeugen
- Personalausweis des neuen Halters (Kopie reicht nicht!)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (bei Neuwagen: COC)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (hier online ausfüllen)
- eVB-Nummer (eVB-Nummer online beantragen)
- eventuell Wunschkennzeichenreservierung (hier online reservieren)
- Hauptuntersuchungsnachweis (Stempel im Fahrzeugschein wird auch akzeptiert)
Falls nicht der neue Halter, sondern eine andere Person auf der Zulassungsstelle erscheint, ist zusätzlich nötig:
- Personalausweis der erscheinenden Person (wird nur kurz kontrolliert)
- Vollmacht vom neuen Halter für die erscheinende Person (hier ein Beispiel)
Falls ein Fahrzeug auf eine Personen- oder Kapitalgesellschaft angemeldet werden soll, benötigen Sie zusätzlich einen Handelsregisterauszug. Gewerbetreibende benötigen einen Gewerbenachweis (z. B. Gewerbeanmeldung).
Abmeldung von Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Teil 2 muss nicht mitgenommen werden)
- alte Kennzeichen (werden vor Ort entwertet)
Falls Sie ein Fahrzeug von einem anderen Halter abmelden möchten, benötigen Sie dafür KEINE Vollmacht. Eine Abmeldung kann von jedem durchgeführt werden, der die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen hat.
Falls Sie ein Fahrzeug auf sich zulassen wollen, das bisher noch auf jemand anderes zugelassen ist, müssen Sie ebenfalls die alten Kennzeichen mitbringen, da diese erst noch entwertet werden müssen, bevor ein neues Kennzeichen ausgegeben werden kann. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 benötigen Sie in diesem Fall ja ohnehin.
Schilder prägen lassen
Während des Zulassungsprozesses können Sie die Zulassungsstelle kurz verlassen, um die Ihnen zugeteilten (oder vorher reservierten) Kennzeichen prägen zu lassen. Im direkten Umfeld der Zulassungsstelle gibt es drei verschiedene Schildermacher: Astorga, Heinrichs und grewe. Pauschal kann man sagen, dass die Schilder immer günstiger werden, je weiter man sich von der Zulassungsstelle entfernt.
Nun ist es geschafft. Sie haben Ihr Fahrzeug zugelassen. Wir von hnsbrg wünschen allseits gute Fahrt.