Die Ampel-Koalition aus SPD, GRÜNE und FDP hat gestern im Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Daraus ergeben sich Änderungen, die ab dem 1. Oktober bis voraussichtlich 7. April 2023 gelten werden.
In ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken und Dialyseeinrichtungen werden medizinische Masken nicht mehr ausreichen. Um vulnerable Gruppen zu schützen, gilt dort bald eine FFP2-Maskenpflicht. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist weiterhin zusätzlich ein negativer Corona-Testnachweis verpflichtend.
In Flugzeugen wird die Maskenpflicht ab dem 1. Oktober aufgehoben. Grund waren Bedenken der Fluggesellschaften, die Maskenpflicht nicht weiter durchsetzen zu können. Die Bundesregierung behält sich allerdings die Möglichkeit offen wieder eine Maskenpflicht an zu ordnen, wenn sich die Infektionslage wieder deutlich verschlechtert. Die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr (Bahn/Bus) bleibt weiterhin bestehen.
Bei einer konkreten Gefahr für das Gesundheitssystem könnte unsere Landesregierung aus CDU und GRÜNE in NRW mit einem Landtagsbeschluss weitergehende Auflagen zur Nutzung von Schutzmasken ohne Ausnahmen, Abstandsgebote oder Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen beschließen.