Im ersten Halbjahr 2023 finden in Deutschland die Wahlen für Schöffen und Jugendschöffen statt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Um gewählt zu werden, müssen die Kandidaten deutsche Staatsbürger sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, sind von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen, wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener sind nicht zugelassen.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Sie müssen Lebenserfahrung und Menschenkenntnis mitbringen und in der Lage sein, Beweise zu würdigen. Eine Schöffin oder ein Schöffe muss auch über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie sollten bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden und sich auf die Verantwortung als Schöffe vorzubereiten.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein und sich von besseren Argumenten überzeugen zu lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

In Deutschland sind Schöffen gleichberechtigt mit den Berufsrichtern und tragen mit ihrem Urteil eine große Verantwortung. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Niemand kann gegen beide Schöffen verurteilt werden. Daher müssen Schöffen sowohl Lebenserfahrung als auch Menschenkenntnis mitbringen und in der Lage sein, Beweise zu würdigen. Wer die persönliche Mitverantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Seit Beginn des Jahres 2023 rufen die Städte und Gemeinden dazu auf, sich für das Schöffenamt zu bewerben. Interessenten sollten ihre Bewerbung an das zuständige Amt der Kommune schicken, in der sie wohnen. Wer Jugendschöffe werden möchte, muss seine Bewerbung beim Jugendamt einreichen. Um die Entscheidung der Vertretungen bzw. Schöffenwahlausschüsse zu erleichtern, empfiehlt es sich, mit freiwilligen Angaben zu begründen, warum man Schöffe werden will. Bewerber für das Jugendschöffenamt sollen in der Jugenderziehung erfahren und erzieherisch befähigt sein und ihre Qualifikationen bei der Bewerbung verdeutlichen. Es sind nicht nur Lehrer und Erzieher für das Jugendschöffenamt geeignet, auch Erfahrungen in der praktischen ehrenamtlichen Jugendarbeit können für das Jugendschöffenamt befähigen.

Weitere Informationen können unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.