Begrenzung der Parkdauer am Burgparkplatz auf drei Stunden

Begrenzung der Parkdauer am Burgparkplatz auf drei Stunden
Ab dem 24. April ist die maximale Parkdauer auf dem Dr.-Josef-Hahn-Platz, dem Burgparkplatz in Erkelenz, auf drei Stunden begrenzt (Archivfoto). Foto: hnsbrg.de

Der Rat der Stadt Erkelenz hat kürzlich beschlossen, die Parkdauer am Dr.-Josef-Hahn-Platz, auch als Burgparkplatz bekannt, auf maximal drei Stunden zu begrenzen. Die Stadtverwaltung wird diese Regelung ab dem 24. April umsetzen. Sie bleibt bis zur Eröffnung der neuen Mobilstation an der Ostpromenade in Kraft.

Während dieser Zeit bleibt das Parken in Erkelenz kostenlos. Allerdings ist es verpflichtend, eine Parkscheibe auf den zeitlich befristeten Parkplätzen auszulegen, um die Einhaltung der Beschränkung zu gewährleisten.

Für Autofahrer, die ohne zeitliche Begrenzung parken möchten, stehen weiterhin der Parkplatz an der Westpromenade, die Park-and-Ride-Station am Bahnhof sowie der Parkplatz gegenüber von Wirth zur Verfügung. Letzterer wird ab kommendem Montag für das Parken freigegeben.

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