Die Stadt Erkelenz hat den Startschuss für das Interessensbekundungsverfahren zur Vorkaufsoption für Immobilien in den Dörfern Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath gegeben. Dieser Schritt ist Teil der Umsetzung der NRW-Leitentscheidung 2023, die sich an Eigentümer und deren Kinder richtet, die in den genannten Dörfern Wohneigentum besitzen oder besessen haben und den Umsiedlerstatus innehaben.

Das Verfahren, welches vom 20. März bis zum 1. Juli 2024 läuft, ermöglicht es den Betroffenen, ihr Interesse am Rückkauf ihres früheren, selbstgenutzten Wohneigentums zu bekunden. Nach der Einreichung des Formblatts bei der Stadtverwaltung ist eine erste unverbindliche Besichtigung der Immobilien ab dem 1. Juni möglich. Anschließend wird der Kaufpreis gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt, wobei die Stadt Erkelenz im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen entweder den Gutachterausschuss des Kreises Heinsberg oder unabhängige vereidigte Sachverständige mit der Wertermittlung beauftragt.

Falls kein Kauf zustande kommt, trägt die interessierte Partei 10 Prozent der Gutachterkosten. Im Gegensatz zu anderen Modellen werden die Grundstücke zusammen mit den Immobilien verkauft, nicht im Erbbaurecht.

Die Betroffenen wurden über den Dialog, ein Magazin zum Thema Umsiedlung, sowie über die Webseite der Stadt Erkelenz informiert. Zusätzlich sind Bürgersprechstunden in Kuckum und Keyenberg geplant, um Interessierten weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.