Ab dem 1. Mai 2025 gelten im Kreis Heinsberg strengere Regeln für die Nutzung der Biotonne. Hintergrund ist die Novelle der Bioabfallverordnung, die bundesweit in Kraft tritt. Ziel der neuen Vorgaben ist es, die Qualität des Bioabfalls deutlich zu verbessern und so die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Der im Biomüll maximal zulässige Anteil an Kunststoffen wird weiter reduziert auf 1 % für Kunststoffe und auf 3 % für Fremdstoffe“, heißt es aus der Verwaltung. Besonders betroffen sind Materialien, die sich nicht oder nur schwer zersetzen – darunter auch Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen. Diese sind ab Mai ausdrücklich verboten. „Verpackungen aus Biokunststoffen sowie andere nicht ausreichend abbaubare Materialien dürfen nicht mehr über die Biotonne entsorgt werden“, wird klargestellt.

Was bedeutet das für Haushalte im Kreis Heinsberg? Die Tonnen werden künftig verstärkt kontrolliert. Der Entsorgungsbetrieb prüft die Inhalte regelmäßig und gibt Rückmeldungen an die Stadtverwaltung. Wird eine Biotonne falsch befüllt, drohen Konsequenzen. „Falsch befüllte Tonnen werden nicht geleert“, so die Verwaltung. Weitere Maßnahmen können ein vollständiger Abzug der Biotonne oder ein Bußgeld sein. Im schlimmsten Fall muss der Inhalt als teurer Restmüll entsorgt werden – was auch die Abfallgebühren in die Höhe treiben könnte. Deshalb ist die Stadt auf die Mithilfe aller angewiesen: „Im Interesse aller Gebührenzahler/-innen sollte folglich die Einhaltung der neuen Regelung liegen.“

Was darf rein?

Wer unsicher ist, was in die Biotonne gehört, kann sich zumindest in Geilenkirchen auf einen neuen Infoflyer freuen, der in den kommenden Wochen in alle Haushalte verteilt wird. Auch über Social Media möchte die Stadt künftig stärker informieren. Ziel ist es, die Bürger/-innen zur richtigen Mülltrennung zu motivieren und Alternativen zu Plastik- und Biobeuteln vorzustellen.

Grundsätzlich gehören in die Biotonne:

  • Baum-, Strauch- und Grasschnitt

  • Obst- und Gemüsereste

  • Blumen und Pflanzen (ohne Topf)

  • Teebeutel, Kaffeesatz und Filtertüten

  • Zeitungspapier zum Einwickeln der Bioabfälle

Nicht hinein dürfen dagegen:

  • Kunststoffe aller Art – auch kompostierbare Beutel

  • Fleisch- und Fischreste

  • Kaffeekapseln

  • Kleintierstreu

  • Asche, Zigarettenreste und Staubsaugerbeutel

Die Bürger/-innen sollen über Social-Media-Beiträge zur korrekten Trennung von Bioabfällen motiviert werden und Alternativen zu Bio- und Plastikmüllbeuteln kennenlernen“, betont die Verwaltung. So soll die Sortenreinheit erhöht und eine bessere Kompostqualität erreicht werden.

Fazit: Wer seine Biotonne weiterhin ohne Probleme geleert bekommen möchte, sollte sich mit den neuen Regeln vertraut machen – und auf Plastiktüten oder Biobeutel besser verzichten. Ein kleiner Beitrag mit großer Wirkung für Umwelt und Gebührenstabilität.