Seit diesem Jahr gibt es die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) für private Fahrzeuge. Halter von rein batteriegetriebenen Elektrofahrzeugen können sich die Treibhausgas-Einsparungen, die ihre Fahrzeuge einfahren, zertifizieren lassen und anschließend verkaufen. Dadurch winken jährlich bis zu 440€!
Im Jahr 2015 wurde die THG-Quote in Deutschland eingeführt, um als normiertes Klimaschutz-Instrument Unternehmen dazu zu motivieren, mehr erneuerbare Energien in den Verkehrssektor einzubringen. Klimaschädliche Treibhausgase sollen reduziert werden. Die Unternehmen, die jährlich mehr als 5.000 Liter fossilen Diesel oder Benzin Inverkehrbringen sind zur Quote verpflichtet. Wer eine negative Bilanz aufweist, muss saubere Zertifikate einkaufen. Wer seine Quotenverpflichtung nicht erfüllt, muss mit Strafzahlungen rechnen.
Da jeder Einzelne mit Elektrofahrzeugen dazu beiträgt, dass Emissionen eingespart werden, kann man sich nun diese Einsparung beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Dieses Zertifikat kann dann anschließend an die Mineralölunternehmen verkauft werden, damit diese ihre Quote einhalten können. Zertifikate zu kaufen ist für diese Unternehmen nämlich günstiger als die Strafzahlungen. Es gibt nun schon Anbieter, die die Zertifikate ihrer Kunden bündeln und so noch höhere Preise erzielen können. Außerdem nehmen sie einem den ganzen Papierkram ab. Man sollte allerdings darauf achten, dass man einen etablierten Anbieter auswählt.
Elektrovorteil.de* bietet Ihnen jährlich mindestens 350€ beteiligt Sie aber auch an einem Mehrgewinn. Im Optimalfall gibt es 440€ jährlich. Die Preise unterliegen Marktschwankungen. Sie können sich nun also bei Elektrovorteil registrieren und den Fahrzeugschein Ihres Elektroautos hochladen und erhalten das Geld auf Ihr Bankkonto überwiesen. Die Einsparung der Emissionen wird nur pauschal festgelegt. Es ist also egal, welches Elektroauto Sie fahren, Sie erhalten immer den gleichen Betrag. Egal ob Tesla Model 3, Fiat 500-e oder VW ID 3.
Das Beste kommt allerdings noch: Diese Zertifizierungsklasse ist nicht näher eingegrenzt. Elektroroller, die zum Beispiel nur 45 km/h fahren dürfen, erhalten die volle Prämie wie große Elektroautos. Dabei kosten sie ja nur einen Bruchteil eines Elektroautos. Günstige Modelle gibt es bereits ab 1.500 Euro. Die Anschaffungskosten hätte man also schon nach etwas mehr als 3 Jahren wieder drin.
Wichtig: Normalerweise werden 45 km/h-Roller mit einem kleinen Versicherungskennzeichen versehen. Das ist für die THG-Quote leider nicht ausreichend. Sie müssen den Elektroroller freiwillig bei der Zulassungsstelle mit einem großen Kennzeichen registrieren, denn sonst erhalten Sie keinen Fahrzeugschein. Dieser wird allerdings zur Beantragung benötigt. Sie brauchen also folgende Dokumente für die Zulassung Ihres 45km/h-Elektrorollers:
1) COC (Zertifikat) / Genehmigung des Elektrorollers (wird mit dem Roller geliefert)
2) Rechnung des Elektrorollers (am besten mit Bezahlnachweis)
3) Ihren Personalausweis
4) eVB-Nummer* von Ihrer Versicherung (für Kleinkrafträder)
Ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer ist nicht nötig, da 45 km/h-Roller steuerfrei sind. Weitere Informationen zur Fahrzeugzulassung in Heinsberg finden Sie hier.
Wir haben Kleinkraftrad-Zulassungen bereits mit Erfolg bei der Zulassungsstelle in Heinsberg ausprobiert. Da eine solche Zulassung ungewöhnlich ist, kann der Termin etwas länger dauern. Die Sachbearbeiter müssen oft Rücksprache mit Kollegen halten. Lassen Sie sich aber nicht abwimmeln. Gemäß § 3 Abs. 3 FZV ist es möglich, sogenannte Kleinkrafträder (45 km/h Roller) auch freiwillig amtlich zuzulassen.
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