Kreis Heinsberg. Am Sonntag, 15. Mai 2022, findet die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Auch im Kreis Heinsberg wählen die Bürgerinnen und Bürger einen neuen Landtag für die nächsten fünf Jahre. Sie haben eine Stimme für die Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis und eine für die Partei-Zusammensetzung des Landtags.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist in 128 Wahlkreise aufgeteilt und in zwei davon unterteilt sich der Kreis Heinsberg. Der Wahlkreis Heinsberg I bildet den Wahlkreis 9 ab und umfasst die westlich gelegenen Gemeinden Selfkant, Waldfeucht, Heinsberg, Gangelt, Geilenkirchen und Übach-Palenberg. Der Wahlkreis Heinsberg II stellt den Wahlkreis 10 dar und umfasst die östlichen Gemeinden Wegberg, Wassenberg, Erkelenz und Hückelhoven.

Schon gewusst?
Um die Wahlkreise vergleichbar zu machen, sollen sie ungefähr die gleiche Einwohnerstärke besitzen. Im Schnitt umfasst ein Stimmbezirk 100.000 Bürgerinnen und Bürger.

Wahllokale sind am Tag der Wahl von 8 bis 18 Uhr geöffnet

Am Sonntag, 15. Mai 2022 können die Bürgerinnen und Bürger eines jenen Wahlbezirks ihre beiden Stimmen zwischen 8 und 18 Uhr in den zuständigen Wahllokalen abgeben.

Wer am Tag der Wahl verhindert ist, kann bis zum 13. Mai 2022 bis 18 Uhr einen Antrag zur Briefwahl bei der zuständigen Gemeinde vorlegen. Der Wahlbrief muss anschließend am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann diesen auch persönlich am Tag der Wahl abgeben.

13,2 Millionen Wahlberechtige in Nordrhein-Westfalen

Das aktive Wahlrecht hat jeder Deutsche, der mindestens 18 Jahre alt ist und minimum 16 Tage (vor der Wahl) in Nordrhein-Westfalen wohnt.

Welches Wahllokal das Richtige ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung, welche die Städte einige Wochen vor der Wahl verschicken. Diese ist auch zur Wahl mitzubringen. Wer die Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann sich im zuständigen Wahllokal mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen und trotzdem wählen.

Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

Wer Interesse an einer Wahlhelfertätigkeit hat und Demokratie hautnah erleben möchte, kann als Wahlhelfer oder Wahlhelferin in einem Wahlvorstand vor Ort oder in einem Briefwahlvorstand mitwirken.

Wahlhelfer oder Wahlhelferin kann jede volljährige Person mit deutscher Staatsangehörigkeit werden, die mindestens 16 Tage (vor der Wahl) in Nordrhein-Westfalen wohnt.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt 50 Euro.

Interessierte können sich telefonisch an das Wahlamt wenden oder eine E-Mail an die Stadt Heinsberg senden.

Kontaktdaten

Wahlamt Stadt Heinsberg
Apfelstraße 60
52525 Heinsberg

Frau Büskens
Telefon: +49 (0) 2452 14-1021

Herr Cordewener
Telefon: +49 (0) 2452 14-1010

E-Mail: stadt@heinsberg.de

Hilfe bei der Entscheidung bietet der Wahl-O-Mat

Wem die Entscheidung zwischen den 29 Parteien schwerfällt, kann auf den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung zurückgreifen. Der Wahl-O-Mat ist ein internetbasiertes Frage-und-Antwort-Tool, das zeigt, welche Partei der eigenen politischen Haltung am nächsten steht.

Interessante Links

Briefwahlantrag der Stadt Heinsberg

Webseite Stadt Heinsberg zur Landtagswahl 2022

Webseite Wahl-O-Mat

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