Kreis Heinsberg. Die anhaltende Hitze macht nicht nur Menschen und Tieren zu schaffen. Temperaturen jenseits der 30 °C erhöhen auch das Risiko von Waldbränden signifikant.

Für heute, 19. Juli, und morgen, 20. Juli, hat der Deutsche Wetterdienst in Teilen des Kreis Heinsbergs die Waldbrandgefahrenstufe 5 ausgerufen. Im restlichen Kreisgebiet gilt Gefahrenstufe 3 und 4.

Im Folgenden finden Sie die Besonderheiten der einzelnen Waldbrandstufen.

Waldbrandstufe 1: Sehr geringe Gefahr

Bei Waldbrandgefahrenstufe 1 ist die Gefahr eines Waldbrandes sehr gering.

Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden. Beachten Sie die allgemeinen Verhaltensregeln.

Waldbrandstufe 2: Geringe Gefahr

Bei Waldbrandgefahrenstufe 2 ist die Gefahr eines Waldbrandes gering.

Das Betreten des Waldes ist zwar noch nicht eingeschränkt, dennoch ist erhöhte Vorsicht geboten. Vermeiden Sie Zündquellen und betreten Sie Pfade mit trockener Vegetation nur wenn es nötig ist. Gerade Fahrzeuge sollten auf diesen leicht entzündlicher Untergründen nicht abgestellt werden.

Waldbrandstufe 3: Mittlere Gefahr

Bei Waldbrandgefahrenstufe 3 ist die Gefahr eines Waldbrandes erhöht. Behörden dürfen gefährdete Gebiete sperren.

Das Betreten des Waldes ist zwar weiterhin erlaubt, jedoch kann das Befahren unter Umständen untersagt werden. Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze dürfen nicht mehr benutzt werden. Auch Anwohnerinnen und Anwohner in Waldnähe dürfen auf ihrem Grundstück kein Feuer mehr zünden.

Außerdem ist es verboten, bei dieser Brandstufe im Wald zu arbeiten.

Waldbrandstufe 4: Hohe Gefahr

Öffentliche Straßen und Wege, die entlang oder durch ein Waldgebiet verlaufen, dürfen nicht verlassen werden. Behörden dürfen ganze Waldgebiete oder Teile davon für den öffentlichen Verkehr sperren. Dazu zählen auch Parkplätze und touristische Einrichtungen in Waldnähe.

Die Gefahr eines Waldbrandes ist hoch.

Waldbrandstufe 5: Sehr hohe Gefahr

Waldbrandgefahrenstufe 5 ist die höchste Waldbrandstufe.

Wälder werden gesperrt und aktiver Brandschutz muss durchgeführt werden. Lediglich Verantwortliche des Forstamtes, der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes dürfen sich während Kontrollgängen im Wald aufhalten.

Das Risiko für einen Waldbrand ist sehr hoch.

Wählen Sie im Notfall 112

Rufen Sie bei einem Verdacht auf einen Waldbrand bitte frühzeitig den Notruf 112 und schildern Sie Ihre Feststellungen.